RWT Header Image

News der RWT

Außergewöhnliche Belastung nach Trickbetrug? Revision beim Bundesfinanzhof anhängig

Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen Angehörigen vortäuschen, sind nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 2. September 2025, Az. 1 K 360/25 E) nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Allerdings wurde die Revision zugelassen, da die steuerliche Behandlung von Betrugsopfern bei Schockanrufen viele Steuerpflichtige betrifft und höchstrichterlich noch nicht geklärt ist. Die gute Nachricht: Die Revision wurde eingelegt und ist unter dem Az. VI R 14/25 beim Bundesfinanzhof anhängig.
 

 

RWTkompakt Ausgabe August 2026

Kontakt

Redaktion RWTkompakt

Redaktion RWTkompakt

Das könnte Sie auch interessieren

Laufende Steuerberatung

Laufende Steuerberatung

Mehr erfahren