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Was bedeutet die neue DSGVO für Unternehmen in Deutschland?

Anwaltskanzlei
Dr. Anke Thiedemann, RWT Kolleg

Dr. Anke Thiedemann

Charlotte Köpp, RWT Kolleg

Charlotte Köpp

Beim RWT Kolleg im Februar haben die Rechtsanwältinnen Frau Dr. Anke Thiedemann und Frau Charlotte Köpp, IT-Rechtsexpertinnen der RWT Anwaltskanzlei, über die Neuerungen informiert, die mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf Unternehmen in Deutschland zukommen.

Frau Dr. Thiedemann führte vor den zahlreichen Teilnehmern zu Beginn aus, welche Ziele mit der neuen DSGVO verfolgt wurden: So solle das Datenschutzrecht an den technologischen Fortschritt angepasst, eine Verfahrensvereinfachung und eine einheitliche Rechtsanwendung in der EU erreicht sowie die Rechte der Betroffenen gestärkt werden. Dadurch sei aber ein steigender Dokumentationsaufwand entstanden. Außerdem blieben einige Aspekte über Öffnungsklauseln den nationalen Gesetzgebern vorbehalten, was doch wieder zu nationalen Sonderregelungen führen könne.

Anschließend stellten die RWT-Expertinnen den Anwendungsbereich und die Grundprinzipien der DSGVO vor und erklärten, wann eine Datenverarbeitung nach der DSGVO zulässig ist und welche Rechte von Verstößen Betroffene haben.

Frau Köpp stellte klar, dass die Anforderungen an die Organisation des Datenschutzes der Unternehmen deutlich gestiegen sind. So müssen z. B. interne bzw. externe Audits durchgeführt, interne und externe Policies vorgehalten und Verfahren zur Sicherstellung der DSGVO-Compliance implementiert werden. Auch die Dokumentation der Datenverarbeitungsvorgänge, die Datenschutz-Folgenabschätzung und Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gehören zu den Aufgaben der Unternehmen.

Zum Abschluss erläuterten die Referentinnen, dass bei Verstößen gegen die DSGVO drastisch höhere Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro bzw. 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorgegangenen Geschäftsjahres verhängt werden können.

Wirksam wird die neue DSGVO nach einer Übergangsphase von zwei Jahren am 25.05.2018.

In der Pause und im Anschluss an die Veranstaltung nutzten viele Teilnehmer die Gelegenheit, sich untereinander auszutauschen und mit den RWT-Expertinnen für IT-Recht weitere Fragen zu diskutieren.