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Vorausschauend planen, Fehler vermeiden – RWT Kolleg „Schenken und Vererben“

Anwaltskanzlei
Stefan Götz

Stefan Götz

Helen Brache

Helen Brache

RWT Kolleg Schenken und Vererben

Beim RWT Kolleg im März informierten die Experten der RWT Anwaltskanzlei die zahlreichen Teilnehmern darüber, was beim Schenken und Vererben zu beachten ist und wie alles vorausschauend geplant werden kann.

Stefan Götz, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, erläuterte den Teilnehmern die gesetzliche Erbfolge und welche Formen letztwilliger Verfügungen es gibt. Häufig entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht dem, was man selbst will. Insbesondere bei Unternehmens- oder Immobilienbesitz sollte vermieden werden, dass Erbengemeinschaften entstehen. Diese sind wegen des Einstimmigkeitsprinzips häufig schwer handhabbar.

Helen Herbst, Rechtsanwältin und Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), ging auf die Bedeutung einer General- und Vorsorgevollmacht ein. Zum Beispiel selbst der Ehegatte sei ohne eine ausdrückliche Vollmacht nicht vertretungsberechtigt. Sie erklärte darüber hinaus die Patientenverfügung. Dort wird festgelegt, welche Behandlungen ein Patient möchte bzw. nicht möchte. Zweifel und Streitigkeiten bei den Angehörigen werden vermieden. Die RWT-Experten stellten außerdem dar, wie mit dem „Digitalen Nachlass“ eines Menschen umzugehen ist.

Zum Abschluss des RWT Kollegs stellten die Referenten verschiedene Erbsituationen vor, wie etwa nichteheliche Lebensgemeinschaft oder Patchwork-Familie. Sie zeigten auf, wie ungewünschte Folgen vermieden werden können.

Viele Teilnehmer nutzten die Möglichkeit, in der Pause und im Anschluss an die Veranstaltung mit den Referenten zu sprechen und sich untereinander auszutauschen.