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RWT Kolleg zu neuen Herausforderungen im internationalen Steuerrecht: US-Steuerreform und Betriebsprüfungsschwerpunkt Verrechnungspreise

Steuerberatung
RWT Kolleg_Neue Herausforderungen im internationalen Steuerrecht

RWT Kolleg_Neue Herausforderungen im internationalen Steuerrecht

Wolfgang Kirschning_Kolleg Internationales Steuerrrecht

Wolfgang Kirschning

Katharina Herzog_Kolleg Internationales Steuerrrecht

Katharina Herzog

Mit einem Ausschnitt einer launischen Rede von Donald Trump zum Thema US-Steuern begrüßte Wolfgang Kirschning – Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht – die Teilnehmer des RWT Kollegs in Reutlingen und Stuttgart. Zusammen mit Katharina Herzog – Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht – brachte er den Zuhörern die Neuerungen der US-Steuerreform nah.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört neben der Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 35 % auf 21 % unter anderem eine Sofortabschreibung für bestimmte abnutzbare Wirtschaftsgüter, die in der Zeit vom 27.09.2017 bis zum 31.12.2022 angeschafft werden. Konzerninterne Leistungen werden  durch eine „Base Erosion and Abuse Tax“ („BEAT“) belastet, bei Auslandsunternehmen sollen thesaurierte Gewinne begünstigt durch eine einmalige „Toll Tax“ repatriiert werden, ausländische Niedrigbesteuerung wird durch „GILTI“ bekämpft und Einkünfte aus immateriellen Quellen werden mit niedrigen Steuersätzen begünstigt.

Die RWT-Experten für internationales Steuerrecht erläuterten, dass sich gerade die auf dem Weltmarkt erfolgreich agierenden deutschen Mittelstandsunternehmen im produzierenden Gewerbe auf die neue Situation einstellen müssten, allen voran der Maschinen- und Anlagebau und die Automobilzulieferer. Gegebenenfalls müssten schon kurzfristig Investitionsentscheidungen, Wertschöpfungsketten bei Liefer- und Leistungsbeziehungen mit US-Töchtern und auch die eigene Unternehmensstruktur mit Bezug zum US-Markt neu ausgerichtet werden.

Im zweiten Teil des RWT Kollegs ging es um aktuelle Entwicklungen im Bereich der internationalen Verrechnungspreise. Die Referenten berichteten über die Umsetzung der erweiterten Dokumentationspflichten sowie über ihre Praxiserfahrungen aus einer Vielzahl von Betriebsprüfungen und aus der Umsetzung des neuen sog. Country-by-Country Reportings.

Die Teilnehmer nutzten die Chance, nach den Vorträgen im persönlichen Gespräch mit den Referenten einzelne Punkte zu vertiefen und sich mit den anderen Teilnehmern über die Erfahrungen im eigenen Unternehmen auszutauschen. Zahlreiche Gäste lobten die Referenten: „Endlich eine Veranstaltung, bei der die komplexen Zusammenhänge anschaulich vermittelt wurden.“