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Grundsteuerreform – Handlungsbedarf für alle Grundstückseigentümer

RWT
Georg Kessler Webinar Grundsteuerreform

Georg Kessler

Webinar zur Grundsteuerreform zeigt auf, was 2022 auf Eigentümer von inländischem Grundbesitz zukommt.

Zu Beginn des Webinars erläuterte RWT-Experte Georg Kessler, Steuerberater und Fachberater für Unternehmensnachfolge, den Teilnehmern welche Vorgaben das Bundesverfassungsgericht für die Reform der Grundsteuer gemacht hat und wie diese in Bundes- und Landesrecht umgesetzt wurden. Durch eine neue Öffnungsklausel im Grundgesetz sind die Bundesländer berechtigt, ein eigenes Landes-Grundsteuergesetz zu erlassen. Baden-Württemberg hat sich für solch ein eigenes Grundsteuergesetz entschieden, das mit dem „modifizierten Bodenwertmodell“ eine eigene Bewertungssystematik beinhaltet. Der Referent informierte über die verschiedenen Bewertungsverfahren und zeigte die Unterschiede auf zwischen dem Bundes- und dem Landesmodell Baden-Württemberg.

Nach der neuen Systematik wird die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 erhoben. Allerdings machte Georg Kessler deutlich, dass es schon 2022 Handlungsbedarf für alle Grundstückseigentümer gibt. Rund 35 Mio. Grundstücke in Deutschland müssen neu bewertet werden. Dazu werden die Grundstückseigentümer voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 zur Abgabe von Feststellungserklärungen aufgefordert. Diese Feststellungserklärung über die Grundstücksbewertung nach neuem Recht muss nach derzeitigem Stand bis 31. Oktober 2022 beim Finanzamt eingereicht werden.

Der RWT-Experte machte zum Ende des Webinars deutlich, dass für die neue Grundstücksbewertung mit einem nicht unerheblichen Arbeitsaufwand zu rechnen ist, da eine Vielzahl an Parametern zu berücksichtigen ist und alle dafür relevanten Daten zusammengestellt werden müssen.