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EU-Taxonomie – weitere Säule der Nachhaltigkeitsberichterstattung

RWT

Alexander-David Greeb und Jochen Kugler

RWT-Webinar informiert über die wichtigsten Eckpunkte

Die RWT-Experten Jochen Kugler und Alexander-David Greeb erläuterten den Teilnehmern, dass die EU-Taxonomie neben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine weitere Säule der Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellt. Sie machten deutlich, dass Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich der CSRD fallen, darüber hinaus verpflichtet sind, Angaben nach der EU-Taxonomie Verordnung in ihrem Lagebericht zu veröffentlichen.

Die Referenten stellten dar, wie das Klassifizierungssystem der EU-Taxonomie Unternehmensaktivitäten in nachhaltige und nicht-nachhaltige Kategorien einteilt. Die betroffenen Unternehmen müssen ihre Umsätze, Investitionen (CapEx) und Betriebskosten (OpEx) nach „taxonomiefähigen“ und „nicht taxonomiefähigen“ Aktivitäten aufschlüsseln. Für die taxonomiefähigen Geschäftsaktivitäten wird dann der „taxonomiekonforme“ Anteil in einem zweiten Schritt ermittelt. Diese Ergebnisse müssen in standardisierten Tabellen dargestellt und um qualitative Angaben ergänzt werden.

Zum Abschluss gaben die Referenten den Teilnehmern mit, sich frühzeitig mit dieser Thematik zu befassen. So erscheine der mit der Einführung der EU-Taxonomie verbundene Aufwand zunächst überschaubar, doch es könnten etwa für die notwendige Datenerhebung Anpassungen an den bestehenden Systemen erforderlich werden oder aber ohne Einhaltung von „minimum safeguards“ eine mögliche Taxonomiekonformität erst gar nicht erreicht werden.