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DS-GVO – Erste Praxiserfahrungen und Best-Practice-Tipps

Anwaltskanzlei
Dr. Anke Thiedemann

Dr. Anke Thiedemann

Das RWT-Datenschutz-Expertenteam

Das RWT-Datenschutz-Expertenteam

Gut ein halbes Jahr nach Inkrafttreten war die DS-GVO Thema des RWT Kollegs im Januar. Viele Unternehmen fragen sich nach wie vor, wie die neuen Anforderungen in der Praxis umzusetzen sind. RWT-Expertin Dr. Anke Thiedemann, Rechtsanwältin in der RWT Anwaltskanzlei, gab anhand praktischer Beispiele und erster Entscheidungen von Aufsichtsbehörden und Gerichten einen Überblick im Datenschutz-Dschungel.

Zu Beginn erläuterte die Fachanwältin für IT-Recht und Zertifizierte Datenschutzbeauftragte des TÜV Süd den Anwendungsbereich der DS-GVO sowie die Grundprinzipen des Datenschutzes und die Zulässigkeit einer Datenverarbeitung nach der DS-GVO. Die Referentin stellte in Ihrem Vortrag die Dokumentations-, Informations- oder Löschpflichten sowie die Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen dar, die die Verantwortlichen beachten müssen. Dr. Thiedemann machte deutlich, dass die Anforderungen an die Datenschutzorganisation deutlich gestiegen und zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen sind, um die geforderte Datensicherheit zu gewährleisten. Es sei sinnvoll, ein Datenschutz-Management-System zu implementieren.

Weitere Themen des RWT Kollegs waren die Rechte von Betroffenen, die Rolle des Datenschutzbeauftragten, die Auftragsdatenverarbeitung sowie der Datenschutz im Arbeitsverhältnis. Zum Schluss machte die Referentin klar, dass bei Datenschutzverstößen der Bußgeldrahmen je Einzelfall drastisch erhöht wurde auf bis zu 20 Mio. € oder 4% des weltweiten Jahres-Konzernumsatzes. Die Nichtbefolgung der neuen Regeln könne existenzbedrohend werden.

Die Pause und den Ausklang nach dem Vortrag nutzten die zahlreichen Teilnehmer zum Austausch untereinander und mit dem RWT-Datenschutz-Expertenteam.