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CSRD-Richtlinie in Kraft getreten – Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für viele Unternehmen zur Pflicht

RWT
Sreenshot Webinar Nachhaltigkeitsberichterstattung

Experten geben im RWT-Webinar einen Einblick in die Inhalte der Richtlinie

Die RWT-Experten Tilman Just, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, und Alexander-David Greeb, Steuerberater, Certified Internal Auditor (CIA), informierten die Teilnehmer des Webinars zunächst über die Eckpunkte der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD), welche Anfang Januar 2023 in Kraft getreten ist und die innerhalb von 18 Monaten in deutsches Recht überführt werden muss.

Die Referenten gingen darauf ein, dass der Nachhaltigkeitsbericht zwingend im Lagebericht in einem eigenen Abschnitt mit vier Teilen (allgemeine Informationen, Umweltinformationen, soziale Informationen, Informationen zur Unternehmensführung) dargestellt werden muss und dass die Veröffentlichung in einem einheitlichen elektronischen (maschinenlesbaren) Berichtsformat (ESEF) vorgeschrieben ist. Diese Pflicht gilt für alle großen Unternehmen (Bilanzsumme > 20 Mio. Euro, Umsatzerlöse > 40 Mio. Euro, Arbeitnehmer > 250) sowie alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen. Die Experten betonten, dass zudem eine Ausstrahlungswirkung auf KMU zu erwarten ist.

Die Referenten stellten vor, wie der konkrete Umfang der Berichterstattungspflichten durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geregelt werden soll und dass diese nach und nach durch delegierte Rechtsakte in Kraft gesetzt werden sollen.

Im weiteren Verlauf des Webinars stellten unsere Gastreferentinnen Giovanna Lobsien und Theresa Steyrer – beide Expertinnen der Arqum GmbH – die konkreten Inhalte und Anforderungen der Offenlegungsbestimmungen aus dem Abschnitt ESRS E1 „Klimawandel“ vor. Die Referentinnen gaben den Teilnehmern mit auf den Weg, dass eine zeitnahe Auseinandersetzung mit dem Thema CSRD und ESRS sehr zu empfehlen sei, um eine Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, unternehmensweit konsistente Definitionen und standardisierte Erhebungsprozesse einzuführen und das Personal zu schulen.

Bei der Veranstaltung „RWT vor Ort: Nachhaltigkeitsberichterstattung“ am 25. Oktober 2023 werden die RWT-Experten unter anderem ein Update zu den rechtlichen Entwicklungen geben sowie zu den Themen ESG – Due Diligence Prozess, Wesentlichkeitsanalyse, ESRS-Offenlegungsanforderungen informieren: zur Anmeldung

Mehr zur Nachhaltigkeitsberichterstattung finden Sie auch im Artikel in der RWTkompakt-Ausgabe Februar 2023 sowie in der RWTInformation „Nachhaltigkeitsberichterstattung“.