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Bitcoin & Co. – Besteuerung einer neuen Anlageklasse

RWT
Expertengespräch Besteuerung digitale Währungen

R. Rommelspacher, K. Herzog, P. Rall

Bitcoin und andere Kryptowährungen sind aufgrund rasant steigender Kurse insbesondere bei jüngeren Anlegern eine immer beliebtere Anlageform. Doch wie sind entstandene Gewinne zu versteuern? Katharina Herzog, Steuerberaterin und Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, ging mit ihren Kollegen Patrick Rall und Ralph Rommelspacher im RWT-Expertengespräch unter anderem dieser Frage auf den Grund.

Je nachdem, ob die virtuelle Währung im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen gehalten wird, gelten andere Regelungen. Wird die Kryptowährung im Privatvermögen gekauft und verkauft, kommt die Haltefrist bei privaten Veräußerungsgeschäften von einem Jahr zum Tragen. Diese Frist verlängert sich sogar auf 10 Jahre, wenn noch sogenanntes Lending oder Staking hinzukommt. Innerhalb dieser Frist erzielte Veräußerungsgewinne unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz. Wird die Kryptowährung nach Ablauf der Frist verkauft, sind die Gewinne steuerfrei.

Wir die virtuelle Währung im Betriebsvermögen gehalten, gelten diese Fristen nicht. Hier wird sowohl jeder Gewinn als auch jeder Verlust steuerlich wirksam (zu versteuernde Betriebseinnahme bzw. steuermindernde Betriebsausgabe).

Weitere Einzelheiten erfahren Sie in der Aufzeichnung des Expertengesprächs.

Zur Aufzeichnung des Expertengesprächs inklusive der von den Teilnehmern danach gestellten Fragen