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Betriebsprüfung beim international verbundenen Unternehmen

RWT
Bild Webinar Betriebsprüfung

Im dreiteiligen Webinar informierten die beiden RWT-Experten Wolfgang Kirschning, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht, und Katharina Herzog, Steuerberaterin und Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, die Teilnehmer über die aktuellen Themen im Bereich der Betriebsprüfung bei international verbundenen Unternehmen und berichteten von ihren Erfahrungen aus den Betriebsprüfungspraxis der vergangenen Jahre.

Im ersten Webinar stand das Thema „Internationale Verrechnungspreise in der Betriebsprüfung“ im Mittelpunkt. Die Referenten gaben Auskunft zu einigen Betriebsprüfungsschwerpunkten: 

  • Finanzverwaltung verschärft die Anforderungen an die Mitwirkungspflichten der betroffenen Unternehmen
  • (Eingeschränkte) Akzeptanz datenbankgestützter Benchmark-Analysen bei der Betriebsprüfung
  • Fallstricke bei der Angemessenheitsanalyse von Verrechnungspreisen
  • Zunehmende Bedeutung der Funktions- und Risikoanalyse, insbesondere im Bereich der immateriellen Wirtschaftsgüter (praktische Umsetzung des sog. DEMPE-Ansatzes)
  • Risikominimierung durch proaktives Verrechnungspreis-Management („nach der Betriebsprüfung ist vor der Betriebsprüfung“)

Der zweite Teil der Webinar-Reihe widmete sich den Betriebsstättenprüfungen. Die RWT-Experten informierten hier unter anderem über Doppelbesteuerungsrisiken durch verschiedene Gewinnermittlungsmethoden im In- und Ausland, über Risiken der unterschiedlichen Betriebsstätten-Qualifizierung durch die deutsche und ausländische Betriebsprüfung und Umsatzsteuerrisiken bei Montage- und Vertreterbetriebsstätten.

Zum Abschluss der Reihe ging es zunächst um die grenzübergreifende Konzernfinanzierung, wo es durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) über die für die Unternehmensbesteuerung wichtige Frage entschieden wurde, wie hoch der Zins für ein Konzerndarlehen sein darf. Dabei gab der BFH wertvolle Hinweise dazu, welche Aspekte maßgeblich sind und welche Methodik anzuwenden ist bei der Bestimmung fremdüblicher Intercompany-Darlehensbeziehungen.

Weitere Themen des dritten Webinars waren die fehlende Besicherung bei grenzüberschreitenden Intercompany-Darlehen und die Entwicklung der sogenannten Sperrwirkungsrechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Zuletzt beleuchteten die Referenten das Thema Hinzurechnungsbesteuerung und gingen der Frage nach, ob durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz) vom 25. Juni 2021 eine Modernisierung und Vereinfachung der Hinzurechnungsbesteuerung erreicht wurde.

Rund 200 Teilnehmer waren insgesamt bei den drei Webinar-Terminen dabei.