Antragsloses Kindergeldverfahren ab 2027: Abbau von Bürokratie – auch für Zuzugsfälle?
Am 18. März 2026 beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes. Dieses Vorhaben stellt einen weiteren Schritt in der Digitalisierung der Verwaltung und beim Abbau von Bürokratie dar. Der Gesetzentwurf wurde am 22. Mai 2026 vom Parlament erstmals beraten.
Die Bundesregierung hat damit einen Schritt zur Entlastung von Familien eingeleitet: Künftig soll das Kindergeld in vielen Fällen automatisch und ohne gesonderten Antrag ausgezahlt werden. Mit dem Vorhaben verfolgt die Bundesregierung das Ziel, bürokratische Hürden abzubauen und Eltern insbesondere in der Zeit nach der Geburt eines Kindes zu entlasten.
Bislang müssen Eltern nach der Geburt ihres Kindes einen Antrag bei der Familienkasse stellen, um Kindergeld zu erhalten. Nach den neuen Plänen sollen die erforderlichen Daten künftig zwischen den zuständigen Behörden ausgetauscht werden. Das sogenannte Once-Only-Prinzip sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger Informationen nur einmal an die Verwaltung übermitteln müssen. So werden die Informationen über die Geburt eines Kindes vom Standesamt mit dem Bundeszentralamt für Steuern geteilt, welches die Steueridentifikationsnummer für das Neugeborene vergibt. Anschließend wird die Familienkasse per Datenaustausch automatisch informiert.
Die Einführung des antragslosen Kindergeldes soll im Jahr 2027 in zwei Stufen erfolgen.
Die erste Stufe: Ab Frühjahr 2027 sollen zunächst Familien profitieren, die bereits Kindergeld für ältere Kinder beziehen. Für sie soll die Leistung nach der Geburt eines weiteren Kindes automatisch weitergewährt werden, da die relevanten Daten der Familienkasse bereits vorliegen.
Die zweite Stufe: Ende 2027 soll das Verfahren auch für Erstgeborene gelten, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Mindestens ein Elternteil wohnt gemeinsam mit dem Kind im Inland,
- von diesem Elternteil liegt dem Bundeszentralamt für Steuern eine IBAN vor – diese kann bereits heute freiwillig hinterlegt werden – und
- mindestens ein Elternteil arbeitet im Inland.
Wichtig ist jedoch: Auch künftig wird die Familienkasse den Anspruch auf Kindergeld prüfen. Die automatische Auszahlung ersetzt lediglich die Antragstellung, nicht aber die rechtliche Anspruchsprüfung. In Fällen mit unvollständigen Daten oder besonderen Lebenssituationen kann weiterhin eine Mitwirkung der Eltern erforderlich sein. Dies könnte auch bestimmte Zuzugsfälle mit Auslandsbezug umfassen. Insbesondere bei dieser Gruppe möglicher Kindergeldempfänger werden die benötigten inländischen Daten zur Integration in Stufe zwei, wie Wohnsitz, IBAN und Erwerbstätigkeit den zuständigen Behörden nicht unmittelbar vorliegen. Zudem sind bei Zuzugsfällen in der Regel zusätzliche Überprüfungen, wie zum Beispiel die unbeschränkte Steuerpflicht, der Aufenthaltsstatus oder die primäre Zuständigkeit nach europäischem Koordinierungsrecht, notwendig. Eine künftige automatische Kindergeldbeantragung für ältere Kinder von Zuziehenden scheint vor diesem Hintergrund ebenfalls nur schwer umsetzbar.
RWTkompakt Ausgabe Juli 2026
Quellen: BT-Drucks. 21/5874