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Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß VS

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die selbst nicht (mehr) unter die Berichtspflicht der CSRD fallen, können zukünftig freiwillig einen verkürzten Nachhaltigkeitsbericht gemäß den Vorgaben des Voluntary Standard (VS, auch VSME genannt) erstellen. Informationen, die Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der CSRD von Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette mit bis zu 1.000 Beschäftigten verlangen können, sollen mit dem Value-Chain-Cap auf die Berichtsthemen des VS begrenzt werden. Somit sollen KMU davor geschützt werden, dass durch Banken oder berichtspflichtige Unternehmen in der Wertschöpfungskette in übermäßigem Maße Nachhaltigkeitsinformationen angefordert werden. 

Die EU-Kommission hat die delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 am 21. September 2026 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie ist am 24. September 2026 in Kraft getreten und macht den VS als EU-Recht verbindlich. Die Anwendung für Unternehmen bleibt jedoch freiwillig. 

Galt der VSME ursprünglich vor allem für nicht-börsennotierte KMU bis 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, richtet sich der neue VS-Standard an alle Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind).

Der Standard wurde von 66 auf 30 Seiten gekürzt. Einige Anforderungen wurden gestrichen oder vereinfacht.  Beispielsweise entfällt im neuen Regelungswerk die verpflichtende Angabe zur GHG-Intensität. Auch die Angabe des Gender Pay Gaps ist nicht mehr automatisch verpflichtend.
 

Inhalte des VS-Nachhaltigkeitsberichts

Die aktuelle Version des VS ist in zwei Module unterteilt:

  • das Basis-Modul, das den „Ziel“-Berichtsstandard für Kleinstunternehmen bereitstellt, und
  • das Comprehensive-Modul, das die Anforderungen aus dem Basis-Modul um detailliertere Informationen erweitert. Es berücksichtigt die voraussichtlichen Anfragen von Geschäftspartnern innerhalb der Wertschöpfungskette und enthält zusätzliche Datenpunkte für Kreditgeber und Investoren im Zusammenhang mit nachhaltigen Finanzierungen.

KMU können in Abhängigkeit von ihren Nachhaltigkeitspraktiken und den eingegangenen Informationsanfragen wählen, ob sie nur das Basis-Modul anwenden oder zusätzlich das Comprehensive-Modul nutzen möchten. 

Eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist derzeit nicht erforderlich. 

Der VS stellt deutlich geringere Anforderungen an die bereitzustellenden Daten als die CSRD. Die thematischen Schwerpunkte sind jedoch dieselben:

  • Allgemeine Unternehmensinformationen: Unternehmensprofil, Standorte und wesentliche Veränderungen im Berichtszeitraum
  • Umweltdaten: Daten zu Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen und Wasserverbrauch
  • Soziale Daten: Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und faire Löhne
  • Governance-Daten: Informationen zur Unternehmensführung, Verantwortlichkeiten, Korruptionsbekämpfung und internen Kontrollmechanismen
  • Lieferkettendaten: Informationen zur Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards der Lieferanten

Unternehmen, die nicht in den künftigen Anwendungsbereich der CSRD fallen, können freiwillig nach der EU-Taxonomie berichten.

Prüfung des VS-Nachhaltigkeitsberichts

Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß dem VS besteht derzeit keine Prüfpflicht. Unternehmen können ihren Bericht jedoch freiwillig prüfen lassen.

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Sie bei der

  • Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten
  • Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

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Unser Kompetenzteam für Nachhaltigkeitsberichterstattung

Tilman Just
Alexander-David Greeb
Susanne Seifert

Susanne Seifert

Senior Managerin Nachhaltigkeit · Master of Arts, Sustainability-AuditorIDW