Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge zu gestalten, ist eine der anspruchsvollsten Aufgaben für jeden Unternehmer. Viele gesellschafts-, erb- und steuerrechtliche Gesichtspunkte, häufig auch Fragen der Unternehmensbewertung und Finanzierung, sind zu berücksichtigen. Immer wieder muss auch ein geeigneter Fremdmanager gefunden werden. Die erfahrenen RWT-Spezialisten unterstützen bei allen diesen Themen und gestalten die jeweils beste Lösung - aus einer Hand.

Für eine erfolgreiche Übergabe des Unternehmens empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Nachfolgeplanung zu beginnen. Am Anfang des Prozesses der Unternehmensnachfolge steht eine umfassende Analyse der aktuellen Unternehmenssituation. Auch die zentrale Frage, ob die nächste Generation den Willen und die Fähigkeit hat, die Nachfolge anzutreten, oder ob ein externer Nachfolger gesucht werden muss, sollte so zeitig wie möglich geklärt werden.

Komplexe Fragestellungen
Auf dem Weg zu einer gelungenen Unternehmensnachfolge sind zahlreiche steuerliche und rechtliche Themen abzuarbeiten. Stammt der Nachfolger aus der Familie, ist zu entscheiden, ob er das Unternehmen unentgeltlich erhalten soll oder ob er eine Gegenleistung zu erbringen hat. Oftmals ist es auch der Wunsch des Übergebers, das Unternehmen nur stufenweise zu übertragen, um auch weiterhin Mitspracherechte ausüben und einen Teil der Unternehmenserträge behalten zu können. In allen Fällen sind vor allem die Auswirkungen bei den Ertragsteuern und der Schenkungsteuer genau zu untersuchen. In diesem Zusammenhang spielt auch die Rechtsform, in der das Unternehmen betrieben wird (Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft), eine besondere Rolle. So bedarf es nicht selten vor der Übergabe einer gezielten Umstrukturierung des Unternehmens, um die Übergabe so einfach und steuerschonend wie möglich zu gestalten.

Schließlich dürfen auch die erbrechtlichen Aspekte nicht außer Acht gelassen werden: Sind Unternehmertestament und Gesellschaftsvertrag aufeinander abgestimmt? Wie werden weichende Kinder abgefunden? Was kann der Übergeber tun, um etwaige Risiken aus Pflichtteilsansprüchen zu minimieren? Welche Maßnahmen muss der Übernehmer ergreifen, damit im Falle einer Ehescheidung das Unternehmen nicht gefährdet wird? Diese und viele weitere Fragenkreise machen deutlich, dass es sich bei einer Unternehmensübergabe regelmäßig um eine überaus komplexe Angelegenheit handelt, die eine rechtzeitige Einbindung spezialisierter Berater erfordert.

Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Nachfolgeplanung, sondern arbeiten für Sie im Detail und unter Beachtung der aktuellen Gesetzeslage in enger Zusammenarbeit mit den spezialisierten Rechtsanwälten der RWT Anwaltskanzlei die regelmäßig komplexen Vertragswerke aus:

  • Betriebsübergabe
  • Anteilsübertragung
  • Grundstücksübergabe
  • Ehevertrag
  • Erbvertrag
  • Pflichtteilsverzicht
  • Testament
  • Vorsorgevollmacht