Ärzte und Heilberufler

Ärzte und Heilberufler unterliegen zahlreichen rechtlichen Anforderungen, die sich stetig verändern. Genauso müssen Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren betriebswirtschaftliche Anforderungen berücksichtigen und wie Wirtschaftsunternehmen geführt werden. Eine gute Praxisorganisation und ein effizientes Abrechnungswesen sichern den Praxiserfolg. Auch steuerliche Aspekte müssen beachtet werden.

Die Berater des RWT-Kompetenzteams für Ärzte und Heilberufler haben sich auf die anspruchsvollen Herausforderungen im Gesundheitswesen spezialisiert. Rechtsanwälte, Steuerberater und Betriebswirte arbeiten vernetzt zusammen. Mit unserem integrierten Beratungsansatz entwickeln wir unter rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten die beste Lösung für Sie und Ihre Praxis. Dabei haben Sie einen festen Ansprechpartner, der die Arbeit der Experten koordiniert und sich verantwortlich um alles kümmert. Sie erhalten fertige Lösungen aus einer Hand. Ein Mehrwert, den viele Mandanten schätzen.
 

Unser Beratungsangebot:

Gestaltungsberatung

  • Praxisgründung, Praxisnachfolge und Praxiserweiterung
  • Gründung von Überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und Privatkliniken
  • Errichtung von Ärztehäusern
  • Kooperationen zwischen Ärzten und Krankenhäusern
  • Vertragswesen (Gesellschaftsverträge usw.)
     

Medizinrecht

  • Gestaltung von Verträgen im Gesundheitswesen
  • Berufs- und Standesrecht der Heilberufe
  • Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
  • Krankenhausrecht einschließlich Chefarztrecht
  • Gebührenrecht
  • Arzthaftungsrecht und Strafverteidigung
  • Krankenversicherungsrecht
  • Recht der Psychotherapeuten
  • Apothekenrecht
  • Tierarztrecht
  • Arzneimittelrecht und Medizinprodukterecht
  • Vergaberecht im Gesundheitswesen
     

Steuerrecht und Buchhaltung

Betriebswirtschaft

  • Praxis-Check zur Steigerung des Erfolgs
  • Erfolgs- und Liquiditätsplanung
  • Wirtschaftlichkeitsbeurteilung und Finanzierung bei Investitionen
  • Ermittlung des Praxiswerts z. B. für Kauf und Verkauf
     

In einem persönlichen Erstgespräch nehmen wir Ihr Anliegen auf und erläutern Ihnen unser Leistungsangebot. Bitte sprechen Sie uns an.