Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 ihre Vorschläge zur Vereinfachung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Diese umfassen unter anderem Änderungen im Hinblick auf die Berichterstattung nach der CSRD sowie dem Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung und bezüglich der Sorgfaltspflichten von Unternehmen nach der CSDDD.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zukünftig aufgrund der vorgeschlagenen Größenkriterien von mehr als 1.000 Beschäftigten voraussichtlich selbst nicht (mehr) unter die Berichtspflicht der CSRD fallen, können freiwillig einen verkürzten Nachhaltigkeitsbericht erstatten. Hierzu soll der von der EFRAG entwickelte „VSME“-Standard für KMU per delegiertem Rechtsakt durch die EU-Kommission beschlossen werden. Informationen, die nach der CSRD berichtspflichtige, große Unternehmen oder Banken von KMU und kleinen Midcap-Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette verlangen können, sollen auf diesen Standard begrenzt werden.
Im RWT-Webinar geben unsere Experten einen Überblick zu den aktuellen Entwicklungen des Omnibus-Verfahrens sowie zum Inhalt des VSME-Standards und – anhand eines Anwendungsbeispiels – die damit verbundenen Anforderungen an die Erstellung einer Treibhausgas-Bilanz.