Förderprogramm „Überbrückungshilfe Corona“

Mit der Überbrückungshilfe Corona werden kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen unterstützt, deren Geschäftsbetrieb aufgrund der Coronakrise in wesentlichen Teilen beeinträchtigt ist. Eine wesentliche Beeinträchtigung wird angenommen, wenn der kumulierte Umsatz der Monate April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum eingebrochen ist. Die Überbrückungshilfe soll helfen die Umsatzrückgänge während der Coronakrise abzumildern und knüpft zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung an. Sie ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni-August 2020). Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzrückgängen der Monate Juni-August 2020 im Vergleich zur Vorjahresperiode. So werden bereits bei einem Umsatzeinbruch ≥ 40 % 40 % der förderfähigen Fixkosten erstattet.  Bei einem Umsatzeinbruch >70 % werden 80 % der förderungsfähigen Fixkosten erstattet.

Die Berechnung erfolgt für jeden der drei Monate separat.

Die maximale Förderung je Unternehmen richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und beträgt maximal 50.000 Euro pro Monat. Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können bis zu 3.000 Euro pro Monat beantragen, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sind es 5.000 Euro pro Monat. In begründeten Ausnahmefällen sind für kleine Unternehmen auch höhere Förderungen möglich.

Die Überbrückungshilfe kann bis Ende September beantragt werden. Gerne unterstützt Sie Ihr RWT-Ansprechpartner bei der Antragstellung. Bitte kontaktieren Sie diesen hierzu rechtzeitig.

 

zurück zur Ausgabenübersicht