Wiederauflage der „Digitalisierungsprämie“ in Baden-Württemberg

Die Digitalisierung der Wirtschaft bietet für viele Unternehmen eine große Chance für effizientere Arbeitsprozesse, neue Produkte und Dienstleistungen oder innovative Geschäfts­modelle. 

Mit der „Digitalisierungsprämie Plus“ können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab sofort wieder konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit fördern lassen. Bei dem Förderprogramm handelt es sich um die Wiederauflage der „Digitalisierungsprämie“ der L-Bank, die 2019 ein voller Erfolg war. Anders als im Vorjahr können die antragstellenden Unternehmen nun zwischen zwei Programmvarianten wählen: einem zinsverbilligten Darlehen mit Tilgungszuschuss oder einem reinen Investitionszuschuss. Die Förderung stammt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Antragsberechtigt sind alle gewerblichen Unternehmen sowie Freiberufler mit maximal 500 Mitarbeitern und Firmensitz in Baden-Württemberg. Förderfähig sind betriebliche Investitionen in folgenden Bereichen:

•  Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
•  Maßnahmen zur Erhöhung der IKT-Sicherheit
•  Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen

Die Höhe des Tilgungszuschusses ist gestaffelt und bemisst sich am Umfang des jeweiligen Digitalisierungsvorhabens. Zuwendungsfähig sind dabei Projekte ab 10.000 Euro.

Die Antragstellung erfolgt abhängig von der Wahl der Programmvariante entweder über die Hausbank oder die L-Bank. Die Einreichung der Anträge ist ab sofort möglich.

Bei Fragen zu aktuellen Förderprogrammen von Bund und Ländern können Sie sich gerne an Ihre RWT-Ansprechpartner wenden.

 

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