Senkung des Umsatzsteuersatzes – Neues aus der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat das BMF-Schreiben vom 30.06.2020 zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01.07.2020 und zu der Anhebung zum 01.01.2021 mit neuen Schreiben vom 04.11.2020 ergänzt. Insbesondere nimmt die Finanzverwaltung zu folgenden Themen Stellung: Voraus- und Anzahlungsrechnungen, Erstattung von Pfandbeträgen, Gewährung von Jahresboni, Sonder- und Ausgleichszahlungen bei Miet- oder Leasingverträgen, Leistungen des Gerüstbauerhandwerks, Wiederkehrende Leistungen, Besteuerung der Umsätze im Gastgewerbe.

Im Zusammenhang mit der Anhebung des Umsatzsteuersatzes ist es zudem wichtig, Anzahlungsrechnungen umsatzsteuerlich korrekt abzubilden. Wenn Anzahlungsrechnungen im Zeitraum zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 für Leistungen ausgestellt werden, die erst nach dem 31.12.2020 ausgeführt werden, gelten für die gesamte Leistung wieder die erhöhten Steuersätze von 19 % bzw. 7 %.

https://www.rwt-gruppe.de/fileadmin/user_upload/steuerberatung/2020-11-04-ergaenzung-befristete-senkung-umsatzsteuer-juli-2020.pdf

 

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