Der Brexit ist da

Das Vereinigte Königreich hat beschlossen, die Teilnahme am Binnenmarkt und an der Zollunion der EU zu beenden und den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr mit der EU ab dem 31. Dezember 2020 einzustellen. Aufgrund dieser Entscheidung werden sich die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ab diesem Zeitpunkt für Unternehmen auf beiden Seiten gravierend ändern.

Ungeachtet des Ausgangs der derzeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich laufenden Verhandlungen wird es zwingend zu Veränderungen kommen. Insbesondere im Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (ohne Nordirland) ergeben sich Änderungen in den folgenden Bereichen:

Pflichten der Importeure/Exporteure (neue, in den einschlägigen Unionsvorschriften genannte Pflichten)

Zollförmlichkeiten und Überprüfungen und Kontrollen von Waren (Anwendung der Zollvorschriften und der einschlägigen regulatorischen Kontrollen und Einfuhrkontrollen)

Ursprungsregeln (Nachweis der Ursprungseigenschaft der gehandelten Waren)

Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern (geänderte Vorschriften für die Entrichtung und Erstattung der Mehrwertsteuer sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen)

Gültigkeit der Bescheinigungen, Genehmigungen, Kennzeichnung oder Etikettierung

Chemikalien (Vorschriften zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)

 

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