Verdienstausfälle: Eltern, die ihre Kinder betreuen (müssen), werden länger entschädigt

Eltern, die bis zu zwölf Jahre alte oder behinderte Kinder in der Coronakrise wegen geschlossener Kitas oder Schulen zu Hause betreuen, erhalten nach dem Infektionsschutzgesetz eine Verdienstausfallentschädigung von 67 %. Sie wird längstens für sechs Wochen bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 2.016 Euro gezahlt.

Wegen der anhaltenden Krise soll der Bezugszeitraum auf bis zu zehn Wochen je Elternteil bzw. 20 Wochen bei Alleinerziehenden verlängert werden. Ein Anspruch besteht allerdings nicht, soweit eine Schließung ohnehin wegen der Schulferien erfolgen würde.

Diese Verdienstausfallentschädigung wird als Lohnersatzleistung vom Arbeitgeber ausgezahlt und ihm von der zuständigen Behörde (z.B. Gesundheitsamt) erstattet. Sie ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Daher hat der Arbeitgeber sie in der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers auszuweisen.

 

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