Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und die L-Bank fördern gemeinsam die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen und im privaten Raum in Baden-Württemberg. Durch das Programm möchte das Land Baden-Württemberg den Anteil an Lademöglichkeiten mit Versorgung durch erneuerbare Energien und damit die Nutzung von Elektrofahrzeugen erhöhen.

Voraussetzung für die Förderung ist eine Stromversorgung der Ladesäulen aus erneuerbaren Energien bzw. aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom. Pro Ladepunkt erfolgt ein Zuschuss i.H.v. bis zu 2.500 Euro. Förderfähig sind alle einmaligen Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation des geförderten Ladepunktes stehen und für den Betrieb notwendig sind.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie eingetragene Vereine mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Der Antragsteller muss den Bau und Betrieb der Ladeinfrastruktur gewährleisten können, wobei die Anlage für mindestens drei Jahre betrieben werden muss.

Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber die Ladestationen auf privatem Grund (z.B. privater Stellplatz eines Arbeitnehmers) installiert, sofern der Arbeitgeber Eigentümer und Betreiber der Ladestation ist. Der sich hieraus für den Arbeitnehmer ergebende geldwerte Vorteil ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, kann aber pauschal besteuert werden.

Der schriftliche Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei der L-Bank gestellt werden.

 

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