Medizinrecht
Der Gesundheitssektor ist eine höchst dynamische Branche mit hoher Komplexität. Wir beraten Einzelpraxen, Berufsausübungs-, Praxis- sowie Laborgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren, Privatkliniken und Krankenhäuser in sämtlichen Fragen des Medizinrechts.
Ärzte, Zahnärzte und Heilberufler beraten wir in folgenden Bereichen:
- Praxisgründung, Praxisnachfolge und Praxiserweiterung
- Gründung von überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren, Ärztehäusern und Privatkliniken
- Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern
- Gestaltung von Verträgen im Gesundheitswesen
- Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
- Berufs- und Standesrecht der Heilberufe
- Gebührenrecht
- Arzthaftungsrecht und Strafverteidigung
- Krankenversicherungsrecht
- Recht der Psychotherapeuten
Krankenhäuser beraten wir auf folgenden Gebieten:
- Krankenhausrecht
- Krankenhausplanungs- und Krankenhausfinanzierungsrecht
- Vergütungsfragen
- Chefarztrecht und Recht der leitenden Krankenhausärzte
- Gestaltung von Verträgen
- Recht der Honorar- und Belegärzte
- Gründung und Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren
- Kooperationen zwischen Krankenhäusern
Ferner beraten wir in den folgenden Rechtsgebieten:
- Medizinprodukterecht
- Arzneimittelrecht
- Apothekenrecht
- Tierarztrecht