Erbrecht und Vermögensnachfolge
Im Erbrecht beraten wir Sie bei der Gestaltung von Schenkungen oder letztwilligen Verfügungen für den Todesfall und sorgen für die rechtssichere Umsetzung. Genauso vertreten wir Ihre Interessen vor und nach dem Erbfall.
Unsere Beratung umfasst im Einzelnen folgende Bereiche:
Nachfolgekonzepte
Gestaltungsmaßnahmen zur Verringerung der Erbschaftsteuerbelastung
Verträge zur Übertragung von Betrieben, Unternehmensbeteiligungen und anderen Vermögensgegenständen
Schenkungsverträge
Testamente
Ehe- und Erbverträge
Pflichtteilsverzichtsverträge
General- und Vorsorgevollmachten
Stiftungen
Kontakt
Stefan Götz
Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Tel: +49 7121 489-264
Neues Erbschaftsteuerrecht
Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen unter Berücksichtigung der Ländererlasse vom Juli 2017 und erster Praxiserfahrungen
Mandanteninformation zum Download