Unternehmensbewertung und andere Bewertungen

Unternehmensbewertung

Die Bewertung von Unternehmen ist in verschiedenen Situationen unverzichtbar und bietet den Akteuren eine Grundlage für ihre Entscheidungen, insbesondere bei:

  • Unternehmens- oder Beteiligungskauf
  • Umstrukturierungen (Verschmelzung, Spaltung oder Einbringung usw.)
  • Bilanzierung von Beteiligungen
  • Abfindung von ausscheidenden Gesellschaftern
  • Gestaltung von Nachfolgeregelungen
  • Familienrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Steuerliche Bewertungen im Erbfall oder bei Schenkungen

Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung führen wir effizient und qualifiziert Unternehmensbewertungen durch. Dabei sind wir je nach Anlass als Berater, neutraler Gutachter oder als Schiedsgutachter bzw. Vermittler tätig und wenden die jeweils passende Bewertungsmethode an:

  • Discounted-Cashflow-Verfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Einfache Multiplikatorverfahren
  • Vereinfachtes Ertragswertverfahren gem. § 199ff. BewG

Nach Bedarf dokumentieren wir die Bewertung in einem Gutachten nach IDW S 1.
 

Andere Bewertungen

  • Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände, zum Beispiel: Marken, Kundenbeziehungen, Patenten, Lizenzen, Finanzierungsvereinbarungen oder andere Verträge (IDW S 5)
  • Kaufpreisallokation bzw. Purchase Price Allocation (PPA):
    siehe Internationale Rechnungslegung
  • Impairment Test nach IAS 36:
    siehe Internationale Rechnungslegung