Es klingt so einfach wie verlockend: Ist in einem Unternehmen gerade Flaute, in einem anderen Unternehmen dagegen Not am Mann, scheint die einfachste Lösung ein Einsatz der Mitarbeiter des einen Unternehmens im anderen Unternehmen. Was sich auf den ersten Blick als „einfache“ und „praktische“ Lösung darstellt, kann sich schnell als Trugschluss mit einem bösen Ende erweisen. Ein solches Vorgehen kann erhebliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Risiken bergen bis hin zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Geschäftsführung der beiden Unternehmen.
Wir zeigen Ihnen auf, wie sich dies vermeiden lässt und welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie in solchen Situationen im Bereich des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts haben.
Wir werfen einen Blick auf die Neugestaltung des Verfahrens zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status zum 1. April 2022, das erstmalig auch für Dreiecksverhältnisse möglich ist, und beleuchten, inwieweit es als Rettungsanker geeignet ist.
Referenten
Tanja Kury-Rilling
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Yvonne Herr
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Organisation
Kristina Fratia
+49 7121 489-326
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