Die europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Social Responsibility Directive; kurz: CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten und muss innerhalb von 18 Monaten in deutsches Recht umgesetzt werden.
Für die betroffenen Unternehmen wird die Erhebung der neuen – verpflichtend im Lagebericht zu publizierenden – Unternehmensinformationen und Kennzahlen zu Umwelt- und Sozialfaktoren und zur Unternehmensführung (Governance), eine große Herausforderung darstellen. Den konkreten Umfang der Berichterstattungspflichten regeln die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die sukzessive in Form delegierter Rechtsakte unmittelbar zu anwendbarem Recht in der Europäischen Union werden sollen. Am 22. November 2022 übergab die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) die ersten Entwürfe der ESRS an die Europäische Kommission.
Im Webinar geben die RWT-Experten einen Einblick in die Inhalte der CSRD und ESRS.
Die Informationsbeschaffung zu Umweltthemen wird aller Voraussicht nach bei den betroffenen Unternehmen die meisten Fragestellungen aufwerfen. Wir freuen uns daher sehr, eine Beraterin der Arqum GmbH aus Stuttgart als Gastreferentin gewinnen zu können. Sie wird über die Grundlage der berichtspflichtigen Umweltfaktoren, insbesondere den Aufbau einer Klimastrategie sowie die Erstellung einer Klimabilanz informieren.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Referenten
Tilman Just
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Alexander-David Greeb
Steuerberater, Certified Internal Auditor (CIA)
Organisation
Kristina Fratia
+49 7121 489-326
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