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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz - Leitfaden zur Umsetzung

RWT-Webinar
  • Beginn 14.12.2022 10:00
  • Ende 14.12.2022 11:00
  • Ort Online-Event
Bild Webinar Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Leitfaden zur Umsetzung

Unternehmen sollten jetzt handeln. Nachdem das Bundeskabinett seinen Gesetzesentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) am 27. Juli 2022 beschlossen hat, wird die Verabschiedung des Gesetzes noch zum Jahresende erwartet. Viele – auch mittelständische – Unternehmen haben bereits jetzt mit der Umsetzung begonnen, um die Meldung des Whistleblowers über externe Meldekanäle zu vermeiden.

Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen sichere interne Meldestellen einrichten und Prozesse schaffen, die eine Meldung für Hinweisgeber ermöglichen und die gesetzeskonforme und fristgerechte Bearbeitung von Meldungen sicherstellen. Hinweisgeber sollen besser geschützt und Unternehmen soll geholfen werden, interne Verstöße schnell und frühzeitig aufzudecken und zu beheben. Dieses Thema darf auch aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht unterschätzt werden. Darüber hinaus kann sich die Verpflichtung zur Einrichtung interner Meldekanäle auch aus anderen Gesetzen ergeben, zum Beispiel dem ab dem 1. Januar 2023 geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das viele Großunternehmen an mittelständische Unternehmen vertraglich weiterreichen.

Bei Rechtsverstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Wir zeigen Ihnen den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich sowie die wesentlichen Handlungspflichten auf und geben Ihnen wichtige Handlungsempfehlungen mit an die Hand.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Dr. Anke Thiedemann, LL.M. 
Rechtsanwältin, attorney at law (New York), Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwältin für IT-Recht, Zertifizierte Datenschutzbeauftragte des TÜV Süd

Organisation

Kristina Fratia
+49 7121 489-326
E-Mail

Die Teilnahme ist kostenfrei.

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