Internationales Steuerrecht

Wir beraten Unternehmen im internationalen Steuerrecht bei der Gestaltung von Auslandsinvestitionen ebenso wie ausländische Investoren bei allen steuerlichen Fragen zum Standort Deutschland, so dass Ihnen sowohl im Bereich Outbound als auch Inbound kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Unser Beratungsangebot im internationalen Steuerrecht reicht von der Frage der Wohnsitzverlegung von Privatpersonen, den einkommensteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten bei Mitarbeiterentsendungen ins Ausland, Hilfe bei der Gestaltung von Umlageverträgen bis hin zur Problematik der internationalen Verrechnungspreise und von internationalen Umstrukturierungen.
 

Unser Beratungsangebot umfasst unter anderem:

  • Die Erstellung der gesetzlich geforderten Verrechnungspreisdokumentation
  • Entwicklung und Implementierung der strategischen Konzeption von Verrechnungspreissystemen.
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen mit internationalem Bezug
  • steuerlich optimierte grenzüberschreitende Strukturierungen einschließlich der beratenden Unterstützung bei der Standort- und Rechtsformwahl
  • Nutzung des internationalen Steuergefälles durch Einsatz von Holdings, Finanzierungs-, Management- und speziellen Dienstleistungsgesellschaften
  • Internationale Steuerbelastungsvergleiche
  • Beratung bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen innerhalb und außerhalb der EU
  • umsatzsteuerliche Beratung bei internationalen Vertragsgestaltungen und Unternehmenskäufen
  • Von der aktiven Gestaltung von Betriebsstätten im In- und Ausland bis zur Gewinnabgrenzung
  • internationale Nachfolge- und Vermögensplanung
  • Beratung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland in allen damit verbundenen einkommensteuerlichen und erbschaftsteuerlichen Fragestellungen (Weg- und Zuzugsplanung)