Global Mobility - Internationaler Mitarbeitereinsatz

Beim Einsatz von Mitarbeitern im Ausland sind häufig komplexe steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen zu klären. Unsere Beratung zielt darauf, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die steuerlichen und sozialversicherungsrechtliche Risiken sowie die Kosten eines Auslandseinsatzes minimiert werden - für das Unternehmen wie für den Mitarbeiter.

Wir beraten deutsche Unternehmen (Einsatz von Mitarbeitern im Ausland), ausländische Unternehmen (Einsatz von Mitarbeitern in Deutschland) und Expatriates (im In- und Ausland) insbesondere betreffend:

  • Entsendung von Mitarbeitern in Auslandsbüros, zu Tochtergesellschaften oder im Rahmen von Auslandsprojekten
  • Internationale Geschäftsreisen
  • Beschäftigung von einheimischen Personen vor Ort

Im Einzelnen sind wir unter anderem in folgenden Bereichen tätig:

  • Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht für Expatriates im In- und Ausland
  • Vermeidung von Haftungsrisiken des Arbeitgebers bei Lohnsteuer und Sozialversicherung
  • Lohnbuchhaltungsservice für ausländische Arbeitgeber (im In- und Ausland)
  • Betriebsstätten im Ausland durch Arbeitnehmerentsendung: Vermeidung bzw. Gestaltung
  • Internationale Funktionsverlagerung durch Arbeitnehmerentsendung: Vermeidung bzw. Gestaltung
  • Steuerberatung für Expatriates im In- und Ausland
  • Absicherung für Familienangehörige von Expatriates

 

Bei Fragen zum Sozialversicherungsrecht genauso wie bei der Gestaltung von Entsende- oder anderen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen arbeiten wir eng mit den Experten für Arbeitsrecht der RWT Anwaltskanzlei zusammen.
 
Zur Klärung der Steuer- und Sozialversicherungsfragen im Ausland konsultieren wir die lokalen Experten aus unserem weltweiten Netzwerk Crowe Global, die bei Bedarf auch die Beratung vor Ort übernehmen.
 
Mehr zur ganzheitlichen Global-Mobility-Beratung durch die RWT