Minijobs ab 2022: Erhöhter Mindestlohn hat Auswirkungen auf maximale Stundenzahl

Zum 1. Januar 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,60 Euro je Zeitstunde auf 9,82 Euro. Werden Minijobber beschäftigt, darf die 450 Euro-Grenze nicht überschritten werden. Das heißt: Greift hier der gesetzliche Mindestlohn, beträgt die zulässige Höchstarbeitszeit 45,82 Stunden im Monat (450 Euro/9,82 Euro).

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