Kleinbetragsspenden: Betragsgrenze für vereinfachten Zuwendungsnachweis erhöht

Bei Kleinbetragsspenden bis 200 Euro ist der vereinfachte Zuwendungsnachweis möglich. Hier genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung, wenn es sich bei dem Empfänger um einen steuerbegünstigten Verein handelt und dieser einen Vordruck zur Verfügung stellt, aus dem sich

  • der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird,
  • die Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer und
  • die Kennzeichnung der Zuwendung als Spende oder Mitgliedsbeitrag

ergeben. Der Betrag von 200 Euro wurde nun auf 300 Euro erhöht, so dass sich der Verwaltungsaufwand für Vereine erheblich reduziert.

Hinweis: Die neue Betragsgrenze gilt bereits für Zuwendungen nach dem 31.12.2019.

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