Geänderte Voraussetzungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen: BMF passt Umsatzsteuer-Anwendungserlass an

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 09.10.2020 ein Schreiben zu den geänderten Voraussetzungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen veröffentlicht. In diesem Zusammenhang wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst.

Innergemeinschaftliche Lieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Die Voraussetzungen dafür wurden im Rahmen der sog. „Quick Fixes“ zum 01.01.2020 unionsrechtlich angepasst. Diese materiell-rechtlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung sowie für deren Steuerfreiheit wurden auch in das nationale Recht übernommen.

Voraussetzung für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung ist die zutreffende Angabe der jeweiligen Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung. Sofern eine Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung nicht zutreffend erfasst worden ist, kann die Zusammenfassende Meldung berichtigt werden. Die Berichtigung ist innerhalb eines Monats, nachdem der Unternehmer eine Unstimmigkeit festgestellt hat, vorzunehmen. Dabei ist zu beachten, dass die Berichtigung für den Meldezeitraum erfolgen muss, in dem die Lieferung erfolgt ist, und nicht für den Meldezeitraum, in dem der Fehler festgestellt worden ist.

Der Leistungsempfänger muss in einem anderen Mitgliedstaat für Zwecke der Umsatzsteuer erfasst sein. Zudem hat der Leistungsempfänger gegenüber dem Lieferer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zu verwenden. Die Finanzverwaltung nimmt nun zu den erweiterten Voraussetzungen für die innergemeinschaftliche Lieferung Stellung, insbesondere zur Verwendung einer von einem anderen Mitgliedstaat erteilten USt-IdNr.

Ferner wurden die bisherigen Regelungen für den Belegnachweis für die Steuerfreiheit um eine Gelangensvermutung ergänzt.

Hinweis: Die Grundsätze dieses Schreibens gelten für alle nach dem 31.12.2019 ausgeführten innergemeinschaftlichen Lieferungen.

zurück zur Ausgabenübersicht