Wirtschaftsstrafrecht

Unternehmer und Unternehmen können mit strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden. Dies betrifft zunehmend auch Unternehmen im Mittelstand. Wir beraten Unternehmen und Geschäftsleiter in allen Fragen des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts, sowohl präventiv als auch in der Verteidigung, im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung. Ebenso vertreten wir Unternehmen als Geschädigte aufgrund deliktischer Handlungen Dritter, vom Stellen der Strafanzeige bis hin zur Durchsetzung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen.

Wirtschaftsstrafrecht ist kein homogenes, durch ein zentrales Gesetz geprägtes Rechtsgebiet. Die einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften finden sich weit zerstreut in vielen Gesetzen und Verordnungen. Neben dem „Kern-Strafrecht“ mit klassischen Themen wie Betrug, Untreue, Korruption etc. sind wir unter anderem auch auf dem Gebiet des Wettbewerbs- und Kartellrechts, Arbeitsstrafrechts, Insolvenzstrafrechts und Steuerstrafrechts sowie der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung tätig.