Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Als Anwaltskanzlei mit mehreren im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwälten, die zugleich die Qualifikation als Steuerberater besitzen, beraten und vertreten wir

  • Unternehmen
  • Städte und Gemeinden sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Stiftungen und Vereine
  • gemeinnützige Einrichtungen jeglicher Rechtsform sowie
  • Privatpersonen

in allen Bereichen des Steuerrechts. Spezialisierte Anwälte mit langjähriger Expertise sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht stehen Ihnen bei Bedarf in allen Bereichen des Steuerstrafrechts kompetent und engagiert zur Seite, zum Beispiel, wenn Untersuchungen wegen Steuerhinterziehung oder Begehen einer Steuerordnungswidrigkeit eingeleitet wurden. Selbstverständlich arbeiten wir gegebenenfalls vorbehaltlos mit Ihrem Stamm-Steuerberater zusammen.
 

Unser Leistungsangebot umfasst:

  • Beratung zu allen Steuerarten
  • Beratung zum im internationalen Steuerrecht
  • Begleitung bei der Betriebsprüfung
  • Vertretung gegenüber den Finanzbehörden insbesondere im Einspruchsverfahren
  • Vertretung vor den Finanzgerichten