Handels- und Vertriebsrecht
Als international tätige Kanzlei mit in den USA und in Australien zugelassenen Anwälten verfügen wir über langjährige Expertise auch auf dem Gebiet internationaler Verträge – gleich, ob in deutscher oder englischer Sprache.
Im Einzelnen sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- Kaufverträge
- Beratung im Internationalen Kollisionsrecht (IPR) sowie im UN-Kaufrecht
- Handelsvertreterverträge: Ausgleichsansprüche, Wettbewerbsverbote, Kündigung
- Vertriebsverträge und -systeme, national und international:
- Vertragshändler, Franchising, Exklusiv- und Selektivvertrieb, Lizenzierung
- Gewährleistung rechtssicherer Vertriebsverträge innerhalb und außerhalb des Anwendungsbereichs von EU-Gruppenfreistellungsverordnungen
- Leasingverträge
- Liefer- und Bezugsverträge
- Bieterverfahren: Ausarbeitung und Durchführung
- Produktrückrufe: Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung
- Produkthaftung: außergerichtliche und prozessuale Abwehr von Ansprüchen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Gestalten marktspezifischer AGB, Prüfen und Anpassen bestehender AGB, Monitoring der aktuellen Rechtsprechung