Handels- und Vertriebsrecht

Als international tätige Kanzlei mit in den USA und in Australien zugelassenen Anwälten verfügen wir über langjährige Expertise auch auf dem Gebiet internationaler Verträge – gleich, ob in deutscher oder englischer Sprache.
 

Im Einzelnen sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Kaufverträge
  • Beratung im Internationalen Kollisionsrecht (IPR) sowie im UN-Kaufrecht
  • Handelsvertreterverträge: Ausgleichsansprüche, Wettbewerbsverbote, Kündigung
  • Vertriebsverträge und -systeme, national und international:
  • Vertragshändler, Franchising, Exklusiv- und Selektivvertrieb, Lizenzierung
  • Gewährleistung rechtssicherer Vertriebsverträge innerhalb und außerhalb des Anwendungsbereichs von EU-Gruppenfreistellungsverordnungen
  • Leasingverträge
  • Liefer- und Bezugsverträge
  • Bieterverfahren: Ausarbeitung und Durchführung
  • Produktrückrufe: Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung
  • Produkthaftung: außergerichtliche und prozessuale Abwehr von Ansprüchen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Gestalten marktspezifischer AGB, Prüfen und Anpassen bestehender AGB, Monitoring der aktuellen Rechtsprechung