Gesellschaftsrecht

Wir beraten Unternehmen sowie deren Gesellschafter und Organe (Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte) in allen Gebieten des Gesellschaftsrechts:

  • Recht der Personengesellschaft: GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG
  • Recht der Kapitalgesellschaft: GmbH, AG, KGaA
  • Konzernrecht

Genauso beraten wir in den Bereichen:

  • Stiftungsrecht und
  • Vereinsrecht


Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Gründung von Gesellschaften, Unternehmen, Stiftungen und Vereinen
  • Gestalten und Aushandeln von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und anderen gesellschaftsrechtlichen Verträgen
  • Durchführung von Umwandlungen: Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung
  • Durchführung von Umstrukturierungen
  • Gestalten und Aushandeln von Joint-Venture-Verträgen
  • Gestalten von Unternehmensverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten
  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
  • Beratung zur Corporate Governance
  • Beratung in Krisen und bei Restrukturierungen
  • Beratung und Vertretung von Gesellschaftern, Geschäftsführern, Vorständen sowie Aufsichtsräten und Beiräten insbesondere in Haftungsfragen