Erbrecht und Vermögensnachfolge

Im Erbrecht beraten wir Sie bei der Gestaltung von Schenkungen oder letztwilligen Verfügungen für den Todesfall und sorgen für die rechtssichere Umsetzung. Genauso vertreten wir Ihre Interessen vor und nach dem Erbfall.
 

Unsere Beratung umfasst im Einzelnen folgende Bereiche:

  • Nachfolgekonzepte
  • Gestaltungsmaßnahmen zur Verringerung der Erbschaftsteuerbelastung
  • Verträge zur Übertragung von Betrieben, Unternehmensbeteiligungen und anderen Vermögensgegenständen
  • Schenkungsverträge
  • Testamente
  • Ehe- und Erbverträge
  • Pflichtteilsverzichtsverträge
  • General- und Vorsorgevollmachten
  • Stiftungen