Bankrecht

Wir beraten

  • nationale und internationale Kreditinstitute des privaten und des genossenschaftlichen Sektors
  • Sparkassen sowie
  • Finanzdienstleistungsunternehmen

in sämtlichen Fragen des Bankrechts.

Unser Schwerpunkt sind Haftungsfragen, insbesondere im Rahmen der Prospekt- und Beraterhaftung bei Konzeption, Vertrieb und Vermittlung von Kapitalanlagen und Finanzdienstleistungen.
 

Im Einzelnen beraten wir in folgenden Gebieten:

  • Prozessvertretung von Banken und Finanzdienstleistern zur Prospekt- und Anlageberaterhaftung
  • Kredit- und Kreditsicherungsrecht
  • Recht der Unternehmensfinanzierung
  • Leasing- und Factoringrecht
  • Geldwäsche und Compliance