Arbeitsrecht
- Arbeitgeber
- Geschäftsführer, Vorstände und andere Organmitglieder sowie
- leitende Angestellte
erhalten bei uns Beratung zu allen arbeitsrechtlichen Themen und
Problemstellungen, insbesondere:
- Arbeitsvertrag und Arbeitsbedingungen
- Kündigung und Aufhebungsvertrag
- Restrukturierung, Umstrukturierung und Betriebsübergang
- Tarifvertragsrecht
- Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmungsangelegenheiten
- Verhandlungen mit Betriebsräten, Behörden, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden
- Betriebliche Altersversorgung
- Arbeitnehmerüberlassung
- Internationaler Einsatz von Mitarbeitern / Entsendung (Expatriates)
- Sozialversicherungspflicht
Wir garantieren höchste Qualität und bestmöglichen Nutzen:
- alle im Bereich Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwälte haben die Zusatzqualifikation Fachanwalt für Arbeitsrecht
- ganzheitliche Berücksichtigung aller Phasen des Arbeitsverhältnisses: Einstellung, Gestaltung/Entwicklung und Beendigung
- integrierte Betrachtung von individuellem Arbeitsrecht (Individualverträge) und kollektivem Arbeitsrecht (Betriebsvereinbarung und Tarifverträge)
- langjährige Erfahrung mit zahlreichen Branchen und deren Tarifverträgen