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Viele Dinge zu beachten: RWT Kolleg „Wenn Arbeitnehmer Eltern werden“

Anwaltskanzlei
Chaled Ibrahim

Chaled Ibrahim

Tanja Kury-Rilling

Tanja Kury-Rilling

Beim RWT Kolleg „Wenn Arbeitnehmer Eltern werden – Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit und Entgelttransparenz“ informierten Tanja Kury-Rilling und Chaled Ibrahim, Fachanwälte für Arbeitsrecht in der RWT Anwaltskanzlei, über die Neuerungen im Mutterschutzgesetz und darüber, was beim Thema Elternzeit von den Unternehmen und Arbeitnehmern zu beachten ist. Rund 130 Teilnehmer waren der Einladung nach Albstadt, Stuttgart bzw. Reutlingen gefolgt. 

Chaled Ibrahim ging zunächst auf die Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie auf den arbeitszeitlichen, den betrieblichen sowie den ärztlichen Gesundheitsschutz für Schwangere ein. Beim betrieblichen Gesundheitsschutz erläuterte er insbesondere die zweistufige Gefährdungsbeurteilung. Weitere Inhalte des Vortrags waren Mutterschaftsgeld, Urlaub und Kündigungsschutz.

Beim Thema Elternzeit stellte Tanja Kury-Rilling vor, wer Elternzeit nehmen kann, welche Formalien bei der Beantragung zu beachten sind und welche Konsequenzen die Elternzeit für den Arbeitgeber hat. Weiter erklärte sie, unter welchen Voraussetzungen während und nach der Elternzeit Teilzeitarbeit möglich ist.

Zum Abschluss der Veranstaltung erläuterte Michael Rheinbay, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht in der RWT Anwaltskanzlei, die wichtigsten Punkte des neuen Entgelttransparenzgesetzes. Mit diesem Gesetz will der Gesetzgeber vor allem Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt künftig besser durchzusetzen. Hieraus ergeben sich für Arbeitgeber je nach Betriebsgröße verschiedene Pflichten.

Viele Teilnehmer ergriffen die Gelegenheit, in der Pause und im Anschluss an die Veranstaltung mit den Experten der RWT Anwaltskanzlei zu sprechen und sich untereinander auszutauschen.