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Unternehmensnachfolge: Erbschaftsteuerreform und jetzt?

RWT, Steuerberatung, Anwaltskanzlei
Georg Kessler und Stefan Götz

Georg Kessler und Stefan Götz

Die Neuregelung des Erbschaftsteuerrechts – „Oder die Kunst ein komplexes Recht noch komplexer zu machen“. Mit diesen Worten begrüßte der RWT-Experte für Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuer Stefan Götz, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, die Teilnehmer des RWT Kollegs im März. Er stellte dar, wie komplex das Erbschaftsteuerrecht geworden ist, das rückwirkend seit dem 01.07.2016 gilt.

Georg Kessler, Steuerberater und ebenfalls RWT-Spezialist in Sachen Erbschaftsteuer, erläuterte den Teilnehmern die wichtigsten neue Rechtsbegriffe, Rückwirkungen bei Rechtsanwendung und Bewertung sowie neue steuerliche Fristen. Er informierte unter anderem über die höchst problematische zum „schädlichen“ Verwaltungsvermögen sowie die neue Verschonungsregelung nach dem Abschmelzmodell bzw. nach der Verschonungsbedarfsprüfung. Eine wichtige Information war auch, dass die auf den ersten Blick vorteilhafte Reduzierung des Faktors für die Unternehmensbewertung auf den festen Wert von 13,75 zu erheblichen Problemen führen kann.

Die RWT-Experten stellten grundlegende Gestaltungsmöglichkeiten vor und gaben den Teilnehmern zum Abschluss des Vortrags folgende Tipps mit auf den Weg:

  • das Verwaltungsvermögen analysieren
  • frühzeitig mit der Nachfolgeplanung beginnen
  • von Anfang an fachkundige Beratung in Anspruch nehmen
  • Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
  • Vorsorge für den Notfall treffen (General- und Vorsorgevollmacht, Testament)

Die Pause und der Ausklang der Veranstaltung bot den Teilnehmern die Gelegenheit, sich untereinander auszutauschen und mit den RWT-Experten ins Gespräch zu kommen.