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„Sind Sie DS-GVO konform?“ – RWT Kolleg zur Umsetzung des neuen Datenschutzrechts im Unternehmen

Anwaltskanzlei
RWT Kolleg DSGVO_Teilnehmer
Dr. Anke Thiedemann

Dr. Anke Thiedemann

Die Rekordzahl von rund 240 Teilnehmern beim RWT Kolleg in Reutlingen, Albstadt und Stuttgart zeigte, dass sich für viele Unternehmen diese Frage stellt. Die RWT-Expertin Rechtsanwältin Dr. Anke Thiedemann – Fachanwältin für IT-Recht und Zertifizierte Datenschutzbeauftragte des TÜV Süd – stellte in ihrem Vortrag dar, was durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) auf Unternehmen zukommt. DS-GVO und BDSG-neu gelten ab dem 25.05.2018 ohne Übergangsfrist.

Die Datenschutzexpertin machte deutlich, dass DS-GVO und BDSG-neu den Datenschutz fast vollständig neu ordnen und dass deshalb der Handlungsbedarf entsprechend hoch ist. „Abwarten ist keine Lösung, denn es drohen Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro“, so Dr. Thiedemann.

Nach der Erläuterung der Grundprinzipen des Datenschutzes und wann eine Datenverarbeitung nach der DS-GVO zulässig ist, stellte die Referentin Maßnahmen vor, die u. a. zu ergreifen sind:

  • Bestandsaufnahme und Anpassung von betroffenen Prozessen
  • Implementierung von Informationspflichten, Betroffenenrechten und Löschkonzepten
  • ggf. die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
  • Anpassung der Dienstleistungsbeziehungen
  • Meldepflichten und Reaktionsmechanismen bei Datenpannen organisieren
  • Anpassung der IT-Sicherheit

Zum Abschluss gab die Datenschutz-Expertin den Teilnehmern mit auf den Weg: „Fangen Sie so schnell wie möglich an, die nötigen Schritte einzuleiten. Die Zeit ist knapp.“

Zahlreiche Fragen und Gespräche in der Pause und nach dem Vortrag zeigten, wie sehr das Thema die Teilnehmer beschäftigt.