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„DSGVO im Praxis-Check“ – Vortrag von RWT-Anwältin Dr. Anke Thiedemann bei der IHK in Reutlingen

Anwaltskanzlei
Dr. Anke Thiedemann

Dr. Anke Thiedemann

Dr. Anke Thiedemann (RWT Anwaltskanzlei), Fachanwältin für IT Recht, berichtete beim Treffen des IHK-Netzwerks „IT-Leitung“ von ihren Erfahrungen nach einem Jahr DSGVO. Für die zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV Süd) habe sich gezeigt, dass Unternehmen gut daran tun, die Meldepflichten bei Datenpannen ernst zu nehmen. Die RWT-Expertin betonte dabei aber: „Melden schützt vor Strafe nicht.“

Dr. Thiedemann erläuterte in Ihrem Vortrag auch, dass die neue Datenschutz-Folgeabschätzung trotz ihrer Bedeutung in den Unternehmen kaum Beachtung finde. Mit der Datenschutz-Folgeabschätzung würden Risiken bewertet, die bestimmte Datenverarbeitungsprozesse für die Betroffenen mit sich bringen. „Für diesen kontinuierlichen Prozess gibt es unterstützende Software“, so die Expertin. Ihre Empfehlung: das kostenlose Tool PIA der Bayerischen Datenschutzstelle.

Mehr zum Vortrag bei der IHK finden Sie in der aktuellen Ausgabe des IHK-Magazins „WNA | Wirtschaft Neckar-Alb“.