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Die Personalakte – RWT Kolleg zeigt auf, was zu beachten ist

Anwaltskanzlei
Michael Rheinbay

Michael Rheinbay

Chaled Ibrahim

Chaled Ibrahim

RWT Kolleg Die Personalakte

Das RWT Kolleg im Februar stand im Zeichen des Arbeitsrechts. Michael Rheinbay und Chaled Ibrahim, beide Fachanwälte für Arbeitsrecht in der RWT Anwaltskanzlei, informierten die zahlreich erschienenen Teilnehmer, welche Inhalte Personalakten haben dürfen und wie sie korrekt und zielentsprechend geführt werden können.

Für Personalakten gelten die Grundsätze der Richtigkeit, Vollständigkeit, Transparenz und Vertraulichkeit. Die RWT-Experten stellten dar, welche Inhalte notwendig sind, was darüber hinaus in der Personalakte abgelegt werden kann und was nichts in der Personalakte zu suchen hat. Auch die arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aufbewahrungspflichten sowie die Beteiligungsrechte des Betriebsrats wurden von den Referenten vorgestellt. Nicht fehlen durften Informationen zum Datenschutz und zum Recht auf Einsichtnahme.

Zum Abschluss des RWT Kollegs informierten die Referenten die Teilnehmer über die neu eingeführte Brückenteilzeit: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wann kann ein Unternehmen einen Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen (z.B. bei weniger als 45 Mitarbeitern) und was sind ganz allgemein die Vor- und Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, in der Pause und nach dem Vortrag untereinander und mit den Referenten weitere Fragen zu diskutieren.