Wettbewerbs- und Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz

Das selbst geschaffene geistige Eigentum ist vielfach eines der wichtigsten Vermögensgegenstände eines mittelständischen Betriebes. Der Schutz geistigen Eigentums vor Nachahmern und die damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen haben daher in den vergangen Jahren auch im Mittelstand an Bedeutung gewonnen.

 

Wir beraten Sie im Hinblick auf mögliche Schutzrechte wie Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Patente sowie in Fragen des Urheberrechts. Auch bei der Gestaltung von Patent-, Urheberrechts- und Know-how-Lizenzverträgen sowie bei Schutzrechtstransaktionen sind wir für Sie tätig.

 

Im Bereich des Wettbewerbsrechts beraten wir Sie im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit von eigenen Werbeaussagen, prüfen aber auch die werblichen Aussagen der Konkurrenz auf Rechtsverstöße.

 

Auch die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Abmahnung, einstweiligen Verfügungen und Unterlassungsklagen in den Bereichen des Wettbewerbsrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes und des Markenrechts gehört zu unseren regelmäßigen Tätigkeiten.

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