Auch im Arbeitsrecht kommt der Vertragsgestaltung besondere Bedeutung zu. Vom Arbeitgeber gestellte und nicht im Einzelnen ausgehandelte Verträge werden als Formularverträge angesehen und deshalb, unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Besonderheiten, nach dem Recht überprüft, das für Allgemeine Geschäftsbedingungen Anwendung findet. Besonders wichtig sind sorgfältige Regelungen zu folgenden Punkten:
- Arbeitszeit
Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung
Aufgabenbeschreibung und Versetzungsmöglichkeiten
Ausschlussfristen
Beendigungsmöglichkeiten und -fristen, Befristung
Datenschutz (E-Mail-Nutzung)
Erfindungen
Firmenfahrzeug, private Nutzung
Geheimhaltung (Internetnutzung)
Nebenbeschäftigung
Nutzung von Internet und E-Mail, speziell Einblicksrechte
Probezeit
Telearbeitsplätze (Telefonnutzung, Teilzeit)
Überstunden und Mehrarbeit
Urlaub
Verpfändungs- und Abtretungsverbote
Vertragsstrafen
Weiterbildungskosten und Rückzahlungsverpflichtung
Weihnachtsgeld, Freiwilligkeit und Rückzahlungsklauseln
Wettbewerbsverbot, insbesondere nachvertragliche Verbote und Karenzentschädigung