Vertragsgestaltung

Auch im Arbeitsrecht kommt der Vertragsgestaltung besondere Bedeutung zu. Vom Arbeitgeber gestellte und nicht im Einzelnen ausgehandelte Verträge werden als Formularverträge angesehen und deshalb, unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Besonderheiten, nach dem Recht überprüft, das für Allgemeine Geschäftsbedingungen Anwendung findet. Besonders wichtig sind sorgfältige Regelungen zu folgenden Punkten:

 

  • Arbeitszeit
  • Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung
  • Aufgabenbeschreibung und Versetzungsmöglichkeiten
  • Ausschlussfristen
  • Beendigungsmöglichkeiten und -fristen, Befristung
  • Datenschutz (E-Mail-Nutzung)
  • Erfindungen
  • Firmenfahrzeug, private Nutzung
  • Geheimhaltung (Internetnutzung)
  • Nebenbeschäftigung
  • Nutzung von Internet und E-Mail, speziell Einblicksrechte
  • Probezeit
  • Telearbeitsplätze (Telefonnutzung, Teilzeit)
  • Überstunden und Mehrarbeit
  • Urlaub
  • Verpfändungs- und Abtretungsverbote
  • Vertragsstrafen
  • Weiterbildungskosten und Rückzahlungsverpflichtung
  • Weihnachtsgeld, Freiwilligkeit und Rückzahlungsklauseln
  • Wettbewerbsverbot, insbesondere nachvertragliche Verbote und Karenzentschädigung
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