Internationale Verrechnungspreise

Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen

 

Grenzüberschreitende Liefer- und Leistungsbeziehungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Hierbei gelangen insbesondere Fragen nach angemessenen Verrechnungspreisen und deren Dokumentation in den Fokus der steuerlichen Betriebsprüfung bei mittelständischen Unternehmen. Weitere Verschärfungen für die kommenden Jahre sind zu erwarten.

 

Bereits seit 2003 gelten Vorschriften, die eine nachvollziehbare Dokumentation von Verrechnungspreisen international verbundener Unternehmen zwingend vorschreiben. Seit April 2005 liegt das BMF-Schreiben "Verwaltungsgrundsätze-Verfahren" vor.

 

Bei Verstößen gegen die neuen gesetzlichen Aufzeichnungspflichten können von der Betriebsprüfung Strafzuschläge von 5 bis 10 % der Einkünfte aus der betroffenen Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch 5.000 € festgesetzt werden. Daneben drohen bei verspäteter Vorlage der geforderten Dokumentation Zuschläge bis zu 1 Mio. €.

 

Neue Brennpunkte der Betriebsprüfung

 

Auch der international verbundene Mittelstand muss sich in Zukunft auf die nachfolgenden Prüfungsschwerpunkte einstellen:

 

  • Fremdüblichkeit der Abrechnungen der Liefer- und Leistungsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen
  • Zulässigkeit und Angemessenheit der Verrechnungspreismethode
  • Produktionsverlagerungen
  • verlängerte Werkbank
  • Verlagerung von Funktionen und Geschäftschancen
  • Umlagen
  • Lizenzen, Know-how-Transfer
  • Management-Serviceleistungen
  • Verrechnung von IT-Serviceleistungen
  • Betriebsstättenproblematik
  • Arbeitnehmerentsendung (Steuer- und Sozialversicherung)
  • Umsatzsteuer

 

Erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger Steuerrisiken:

 

  • Erstellung und Pflege der vom Gesetzgeber ab dem Jahr 2003 geforderten Dokumentation der Verrechnungspreise

 

Erkennen der Chancen durch ein optimiertes Verrechnungspreissystem mit den Schwerpunkten:

 

  • Steuerrisiken im In- und Ausland erkennen und vermeiden
  • Verrechnungspreissysteme für Produktions- und Vertriebstochtergesellschaften im Ausland für die grenzüberschreitende Steueroptimierung
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