Umwandlungsrecht

Häufig zeigt es sich, dass die einmal gewählte Rechtsform eines Unternehmens unter veränderten steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr optimal ist. In diesen Fällen kann es sich empfehlen, das Unternehmen nach den Regeln des Umwandlungs- und Umwandlungssteuergesetzes oder mittels anderer geeigneter Maßnahmen in eine günstigere Rechtsform zu überführen. Auch die Ausgliederung von Unternehmensteilen, sei es aus Gründen der Haftungsbeschränkung, zur Schaffung selbstständig am Markt operierender Einheiten oder zur Optimierung der Unternehmensstruktur schlechthin, ist heutzutage eine gängige Gestaltungsmaßnahme. In allen diesen Fällen beraten wir Sie umfassend unter Berücksichtigung aller relevanten gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte und arbeiten für Sie die erforderlichen Verträge und Gesellschafterbeschlüsse aus:

 

  • Verschmelzung
  • Spaltung
  • Ausgliederung
  • Formwechsel
  • Vermögensübertragung
  • Einbringung von Betrieben und Betriebsteilen
  • Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter
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