Prüfung von sonstigen Jahres- und Abschlussrechnungen

Als Wirtschaftsprüfer beurteilen wir nicht nur nach HGB aufgestellte, kaufmännische Jahresabschlüsse, sondern auch sonstige Jahres- und Abschlussrechnungen wie zum Beispiel:

 

  • Haushaltsrechnungen im System der Kameralistik
  • Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Projektabrechnungen
  • Kassenabrechnungen – etwa bei Vereinen, die öffentlich Zuschüsse erhalten
  • Zwischenabschlüsse
  • Verwendungsnachweise für öffentliche Fördermittel

 

Art und Umfang der Prüfung werden dabei individuell nach dem Informationsinteresse des Auftraggebers vereinbart.

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