Als Wirtschaftsprüfer beurteilen wir nicht nur nach HGB aufgestellte, kaufmännische Jahresabschlüsse, sondern auch sonstige Jahres- und Abschlussrechnungen wie zum Beispiel:
- Haushaltsrechnungen im System der Kameralistik
- Einnahmen-Überschussrechnungen
- Projektabrechnungen
- Kassenabrechnungen – etwa bei Vereinen, die öffentlich Zuschüsse erhalten
- Zwischenabschlüsse
- Verwendungsnachweise für öffentliche Fördermittel
Art und Umfang der Prüfung werden dabei individuell nach dem Informationsinteresse des Auftraggebers vereinbart.