Gesetzliche Sonderprüfungen sind vielfältiger Natur. Unser Fokus bleibt immer derselbe: Abgabe eines verlässlichen Prüfungsurteils durch Einhaltung unserer Qualitätsstandards.
Unsere Leistungen umfassen beispielhaft:
- Prüfungen von Abhängigkeitsberichten
- Aktienrechtliche Sonderprüfungen, z. B. Gründungsprüfungen, Prüfungen bei Umwandlungsvorgängen, Prüfung der Sacheinlagen bei Kapitalbeschaffungsmaßnahmen
- Sonderprüfungen nach dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), z. B. Kapitalerhöhungsprüfungen
- Prüfungen nach Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
- Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Durchführung von externen Qualitätskontrollen (WPO)
Bei freiwilligen Prüfungen werden Art und Umfang der Prüfung abhängig vom Prüfungsziel individuell festgelegt. Das Vorgehen bei freiwilligen Prüfungen entspricht grundsätzlich dem Vorgehen bei Pflichtprüfungen. Abweichende Prüfungsansätze kommen beispielsweise bei Unterschlagungs- und deliktischen Prüfungen zum Ansatz.
Unsere Leistungen umfassen beispielhaft:
Freiwillige Jahres- und Konzernabschlussprüfungen
Freiwillige Prüfung von Abschlüssen nach IFRS/US-GAAP
Erstellen von Abschlüssen mit Prüfungshandlungen
Prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen
Prüfung interner Kontrollsysteme und betrieblicher Abläufe
Unterschlagungs- und deliktische Prüfungen
Kreditwürdigkeitsprüfungen
Überschuldungsprüfungen
Prüfungen bei Insolvenz und Liquidation
- Kalkulations- und Preisprüfungen